Die Katholische Kirche erlaubt Feuerbestattungen

... wenn damit nicht der Glaube an die Auferstehenung geleugnet werden soll

Lange Zeit lehnte das Christentum die Feuerbestattung ab wegen der mit ihr möglicherweise gegebenen oder tatsächlich ausgedrückten Leugnung der Auferstehung. 1963 wurde das ausdrückliche Verbot von Feuerbestattungen für Katholiken und die Sanktionen des Kirchlichen Rechtsbuches (CIC) von 1917 aufgehoben (vgl. Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Tote begraben und Trauernde trösten. Bestattungskultur im Wandel aus katholischer Sicht, 3. aktualisierte Auflage 2017, S. 28.)

Oder – in den Worten des Katechismus‘ – : „Die Kirche gestattet die Einäscherung, sofern diese nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches infrage stellen will.“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2301.)